Jetzt doppeltes Gehalt bei der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG gewinnen.
Aufgepasst, Berufsstarter!
Jetzt doppeltes Gehalt bei der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG gewinnen.
Beraten lassen & gewinnen
Mit deinem Berufsstart und dem ersten eigenen Geld kommen viele Fragen auf dich zu. Wir möchten dir dabei helfen deine Finanzen zu ordnen und aktiv nach deinen Wünschen zu gestalten, damit du dich ganz auf den Start ins Berufsleben konzentrieren kannst. Für alle Berufseinsteiger gibt es eine tolle Aktion:
Alle Berufsstarter und Azubis zwischen 15 und 27 Jahren, die sich bis zum 31. Oktober 2023 bei uns beraten lassen, haben die Chance auf doppeltes Gehalt!
Du hast deinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag schon sicher in der Tasche?
Du bist jung und hast viele tolle Ideen – doch die Kohle ist knapp?
Zum Berufsstart verdoppeln wir dein Ausbildungs- oder Monatsgehalt.
- Aktionszeitraum 01.04. bis 31.10.2023
- Doppeltes Gehalt für Berufsstarter und Azubis
- Teilnahmeberechtigt sind junge Leute zwischen 15 und 27 Jahren
- Beratungsgespräch im Aktionszeitraum wird vorausgesetzt
So einfach geht`s
1. Berufseinsteiger | Berufsstarter (Ausbildung oder erster Job) zwischen 15 und 27 Jahren. |
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2. Beratung vor Ort |
Beratung bei der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG zwischen 01.04.2023 und 31.10.2023. |
3. Das Los entscheidet | Mit etwas Glück entscheidet sich die Losfee für dich! |
Was ist dir wichtig?

- Du bist zwischen 15 und 27 Jahren alt
- Du bist Kunde bei der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG
- Eine Einverständniserklärung Deiner gesetzlichen Vertreter (nur bei minderjährigen Teilnehmern) liegt vor
- Du bist gerade in der Ausbildung oder startest im August/September 2023 Deine Ausbildung
- Du bist gerade in Deinen ersten Job nach dem Studium gestartet (seit dem 01.04.2023) oder startest im August/September 2023 in Deinen ersten Job nach dem Studium
- Du hast im Aktionszeitraum 01.04. bis 31.10.2023 ein Beratungsgespräch in der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG geführt
- Als Gewinner/Gewinnerin weist Du uns Deine Lohn-/Gehaltszahlung nach
- Du bist mit einer Veröffentlichung in der Presse und in Social Media mit Deinem Namen, Deinem Arbeitgeber und Fotos von Deiner Gewinnübergabe einverstanden
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 15. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Berufsausbildung befinden oder ab dem 01.04.2023 eine Ausbildung starten. Zudem sind Berufseinsteiger nach dem Studium berechtigt, die sich seit dem 01.04.2023 in ihrem Job befinden oder ab dem 01.04.2023 einen Beruf starten. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter-/innen und deren Angehörige der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG sowie der Verbundpartner. An dem Gewinnspiel nimmt teil, wer sich im Aktionszeitraum vom 01.04. bis 31.10.2023 von einem Mitarbeiter der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG beraten lässt. Ein persönlicher Termin in einer Filiale der VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG wird vorausgesetzt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert von minderjährigen Teilnehmern im Alter von 15-17 Jahren laut den gesetzlichen Bestimmungen eine wirksame und schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Diese schriftliche Zustimmung wird im Zuge der Gewinnspielteilnahme des minderjährigen Teilnehmers seitens des Veranstalters eingefordert. Ohne eine vorliegende schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter werden minderjährige Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Eine Teilnahme an dem ausgeschriebenen Gewinnspiel kann erst berücksichtigt werden, wenn ein entsprechend ausgefülltes und unterschriebenes formloses Formular vorliegt. Die Einverständniserklärung ist postalisch an folgende Adresse zu richten:
VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG
Stichwort: Berufseinsteiger
Luitpoldstraße 14
91550 Dinkelsbühl
Die VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG verlost unter allen Teilnehmern, die sich im Aktionszeitraum 01.04. bis 31.10.2023 beraten lassen, ein Netto-Monatsgehalt / Netto-Azubi-Gehalt. Das Netto-Monatsgehalt / Netto-Azubi-Gehalt ist der Betrag, der zum Ausbildungsbeginn bzw. in Ausübung der Ausbildung oder zum Berufsstart bzw. Ausübung des Berufs für einen Kalendermonat überwiesen wird, ohne Sonderzahlungen (Bonus, Urlaubsgeld). Voraussetzung für die Überweisung des Geldpreises ist der Nachweis der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.
Die Daten unterliegen den Bedingungen des Bundesdatenschutzgesetzes und werden ausschließlich im Rahmen dieser Verlosung und deren Abwicklung verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Aus allen Teilnehmern wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraum insgesamt ein Gewinner durch Losziehung ermittelt. Mit der Erklärung, den Gewinn anzunehmen, erklärt sich die/der Gewinner damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie der Umstand, dass sie/er die Verlosung gewonnen hat, öffentlich bekannt gegeben wird. Sie/er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass von ihr/ihm bei der Gewinnübergabe Lichtbilder gefertigt und veröffentlicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen.
Verdopple dein Gehalt
Datum/Uhrzeit | 01.04.23 - 31.10.23 Als iCal-Datei herunterladen |
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Betreff | Verdopple dein Gehalt |
Adresse | In deiner Geschäftsstelle |
Kontakt | Dein persönlicher Berater |
Ausrichter | VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG |